Der Kirchengemeinderat
Die Leitung der Kirchengemeinde ruht auf mehreren Schultern. Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin / der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. „Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen." (§ 16 Kirchengemeindeordnung).
- arrow_downwardAufgaben des Kirchengemeinderates
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung, zum Beispiel:
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- beim Opferplan
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.
- arrow_downwardZusammenarbeit innerhalb der Gemeindeleitung
Diese Leitungsaufgabe ist auch eine geistliche Gemeindeleitung.
Sie entwickelt sich aus einer „Kultur des Miteinanders" von gewähltem Kirchengemeinderat und Pfarrerin bzw. Pfarrer. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich.
Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Es ist weit mehr als nur die Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen des Rats, die etwa alle vier Wochen einberufen werden.
Gefragt sind:
- Mitdenken und kritische Auseinandersetzung,
- Bereitschaft, Gaben und Fähigkeiten zum Nutzen aller einzusetzen,
- überlegte und kritische Teilnahme am Leben der Gemeinde und
- die Bereitschaft, sich im Auftrag Jesu Christi zu engagieren.
- arrow_downwardAmtsverpflichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für jede/n Kirchengemeinderätin/Kirchengemeinderat
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun." (§ 34 Kirchliche Wahlordnung).
- arrow_downwardAktuelle Besetzung der Ausschüsse
Gewähltes Mitglied Ausschuss und Funktionen Böhme, Henning Kontaktperson Jugendarbeit, Mitglied der Deligiertenversammlung EJW Bezirk BB Glasbrenner, Alexander Schriftführer, Erwachsenenbildung Guhl, Stefan Kindergartenausschuss, Erwachsenenbildung; Vertretung für: Bezirkssynode Hoch-Dehr, Simone (Kirchenpflegerin) Bauausschuss Kosbi, Philipp Bezirkssynode, Kindergartenausschuss, Kindergartenausschuss bürgerl. Gemeinde, Kontaktgruppe Gottesdienste; für den Bezirk: Kirchenbezirksausschuss, Pfarrstellenbesetzungsgremium Moog, Annette Umweltarbeit; Vertretung für: Bezirkssynode, Schriftführer, Kindergartenausschuss bürgerl. Gemeinde Müller, Beate Kindergartenaussschuss, Beirat Krankenpflegeverein Rösch, Siggi (Diakon) kein Ausschuss; beratendes Mitglied Rother, Gabriele Diakonieeauftragte, Sanitätsbeauftragte, Diakonischer Bezirksaussschuss im Bezirk Seule, Johannes (Pfarrer) 2. Vorsitzender, Bauausschuss, Vorsitzender Kindergartenausschuss, 2. Vorsitzender Kindergartenausschuss bürgerl. Gemeinde, Vorsitzender Krankenpflegeverein, Kontaktgruppe Gottesdienste, Mitglied im Stationsausschuss Diakonie-und Sozialstation Schönbuch, Bezirkssynode Weindorf, Elisabeth 1. Vorsitzende, Kindergartenausschuss, Vertreterin für den Arbeitskreis Burkina Faso im Bezirk Darüber hinaus gibt es mehrere weitere Mitarbeiter im Bauausschuss außerhalb dieses Gremiums.
Sitzungsort
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind generell öffentlich.
Sie finden in der Regel 1x im Monat entweder im Clubraum oder im Großen Saal
des
Martin-Luther-Gemeindehauses, Kirchäckerstraße 3, 71144 Steinenbronn statt.
Sitzungstermine
Folgende Tage sind derzeit geplant:
Dienstag, 23.01.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 20.02.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 19.03.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 16.04.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 14.05.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 11.06.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 19.07.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 17.09.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 15.10.2024: 19:00 Uhr
Donnerstag, 14.11.2024: 19:00 Uhr
Dienstag, 17.12.2024: 19:00 Uhr