Kircheneintritt

Voraussetzungen: 

Sie sind vor einiger Zeit aus der Evangelischen Kirche ausgetreten und überlegen sich einen Wiedereintritt? Sie sind Mitglied einer anderen christlichen Kirche gewesen und möchten nun in unsere Kirche eintreten? 

 

Der Weg dazu ist einfach und erfolgt in ein oder zwei Schritten:

 

Voraussetzung ist, dass Sie bereits getauft sind. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt der Eintritt mit der Feier der Taufe, Näheres dazu hier.

 

Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt:

Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Sie benötigen dafür eine Bescheinigung Ihres Austritts und, falls Sie nicht einmal Mitglied unserer Kirche sind, eine Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung. Die Bescheinigung stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie getauft bzw. konfirmiert wurden (Adresssuche über den Gemeindefinder). Im Gespräch füllen wir den Antrag auf Kirchenmitgliedschaft aus.

 

Gerne würden wir Sie mit einer kleinen Feier offiziell in unserer Kirche begrüßen. Diese findet i.d.R. 30 Minuten vor dem Gemeindegottesdienst im kleinen Kreis statt (eine offizielle Bekanntgabe ist nicht vorgesehen). Sollten Sie davon absehen wollen, genügt auch Ihre Unterschrift unter dem Antragsformular, um den Kircheneintritt zu vollziehen.

 
 

Kircheneintritt auch per Telefon bei der Landeskirche in Württemberg direkt möglich! 

 

Oft können Menschen die Gründe kaum in Worte fassen, warum sie wieder in die evangelische Kirche eintreten möchten. Es ist ein unbestimmter Wunsch wieder dazuzugehören, die Sehnsucht nach einem Stückchen "Heimat". Manchmal gibt es auch einen bestimmten Anlass: Viele Menschen beginnen über eine Rückkehr in die Kirche nachzudenken, wenn sie ein Kind erwarten, sich kirchlich trauen lassen oder ein Patenamt übernehmen wollen. Aber auch schwere Erfahrungen wecken Fragen nach einem "Mehr", nach Kirche, Gott, Gemeinschaft. Häufig lernen Eltern die Arbeit der Kirche über ihre Kinder von einer neuen, positiven Seite kennen. Wichtig ist der evangelischen Kirche für einen Kircheneintritt nur eines: Es muss ein ernsthafter Wille vorhanden sein, wieder zur Kirche zu gehören.

 

Das Eintrittstelefon erreichen Sie kostenlos unter der Nummer 0800 / 8138138.

Pfarrerin Pamela Barke oder Pfarrer Felix Weise (Landespfarrer/in) werden mit Ihnen sprechen. Danach bekommen Sie und das zuständige Pfarramt an Ihrem Wohnort die notwendigen Formulare zugesandt.

 

Sie erreichen das (Wieder-)Eintrittstelefon mehrfach wöchentlich:

     

  • Montag: 11:00 bis 17:00 Uhr 
  •  

  • Dienstag: 16:00 bis 20:00 Uhr 
  •  

  • Mittwoch: 11:00 bis 16:00 Uhr 
  •  

  • Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr     
  •  

und per Email unter: eintrittdontospamme@gowaway.elk-wue.de.

 

Video zum Thema: "Warum Menschen in die Kirche eintreten?": 

Dieses Video der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt Ihnen einen kleinen Einblick zum Thema "Kircheneintritt".

 

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Weitere FAQs zum Kircheneintritt:

  • addMuss ich einen Test bestehen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

    Geprüft werden Sie nicht. Wir möchten einfach allerdings gerne wissen, was Sie zu diesem Schritt bewegt – auch, was Sie veranlasst hat, aus der Kirche auszutreten. Vielleicht haben Sie ja besondere Wünsche an die Kirche.

  • addWas habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

    Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung. Schauen Sie sich dazu auch die "Zehn guten Gründe in der Kirche zu sein" an.

  • addWas kostet mich der Eintritt?

    0,00 Euro. (also: nichts). 

  • addIch gehöre/gehörte einer anderen christlichen Gemeinde an und möchte nun evangelisch werden

    Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Sie müssen Personalausweis und Verwaltungsgebühr für das Standesamt mitnehmen. Für den Eintritt in die Evangelische Kirche, nehmen Sie dann einfach Kontakt zu uns auf.

  • addIch habe noch nie einer christlichen Gemeinschaft angehört und bin auch nicht getauft

    Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. 

  • addMeine Kinder möchten in die evangelische Kirche eintreten

    Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.

  • addWerde ich noch einmal getauft?

    Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, rufen Sie uns an. Das finden wir heraus.

  • addWas kostet mich die Mitgliedschaft?

    Viele Kirchenmitglieder müssen keine Kirchensteuer zahlen, zum Beispiel Jugendliche, Studierende, Arbeitslose oder Rentner. Für alle anderen beträgt der Steuersatz in Württemberg acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!). Weitere Informationen gibt es hier.

    Der Staat zieht dabei die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.