Bescheinigungen
Patenbescheinigung
Personen, die bei einer Taufe in einer anderen Kirchengemeinde das Patenamt übernehmen wollen, werden häufig um Vorlage einer Patenbescheinigung gebeten. Da dieses Amt nur für Getaufte möglich ist, die einer christlichen Kirche angehören, wird ein Nachweis über die aktuelle Kirchenzugehörigkeit des Paten/der Patin benötigt. Eine solche Bescheinigung stellen wir im Pfarramt kostenlos für Sie aus. Sollten die Paten nicht wissen, wohin sie sich wenden müssen (weil sie z.B. in einer größeren Stadt wohnen, wo es mehrere evang. Kirchengemeinden gibt, können Sie über den Gemeindefinder die nötigen Infos bekommen.
Sollten Sie bei der Taufe eines Kindes Paten wählen, die auswärts wohnen, sollen diese sich an die Kirchengemeinde ihres Wohnorts wenden, um dort eine Patenbescheinigung zu bekommen.
Taufbescheinigung / Konfirmationsbescheinigung
Wenn weder das Familienstammbuch der Eltern noch Einzelurkunden vorhanden sind, dann wird z. B. für eine kirchliche Trauung eine Tauf- oder eine Konfirmationsbescheinigung benötigt. Das ist eine Abschrift aus dem Tauf- bzw. Konfirmationsregister der Kirchengemeinde. In diesen Registern sind alle Amtshandlungen eingetragen, und man kann nachweisen, an welchem Tag, in welcher Kirche, durch welche/n Pfarrer/in man getauft/konfirmiert wurde. Die Bescheinigung stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie getauft bzw. konfirmiert wurden (Adresssuche über den Gemeindefinder). Brauchen Sie diese Bescheinigung von uns, entstehen Ihnen keine Kosten.
Beglaubigungen
Benötigen Sie beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Ausweisen oder anderen amtlichen Dokumenten, können Sie sich an unser Pfarramt wenden. Wir sind in diesen Fällen unterschrifts- und siegelberechtigt. Die Gebühr beträgt pro beglaubigte Seite 1,00 €.